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VGH Bayern, 18.04.2006 - 3 ZB 05.815 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Berlin, 14.04.2020 - 28 L 119.20
Home-Office verstößt nicht gegen amtsangemessene Beschäftigung
Sie betrifft weder das statusrechtliche noch das funktionelle Amt der Antragstellerin, sondern trifft die Antragstellerin in ihrer Eigenschaft als Glied der Verwaltung (…vgl. für Umsetzungen: BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - juris Rn. 16 …und vom 19. November 2015 - BVerwG 2 A 6.13 - juris Rn. 18; zur Zuweisung eines anderen Dienstzimmers: VGH München, Beschluss vom 18. April 2006 - 3 ZB 05.815, BeckRS 2009, 36819, beck-online). - VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708
Beamtenversorgung; Meniskusabriss auf dem Weg zum Dienst; Anerkennung als …
Vorliegend hat weder die Beklagte als die für die Anerkennung zuständige oberste Dienstbehörde i.S.d. Art. 2 Satz 1 BayBG (durch den Gemeinderat bzw. den ersten Bürgermeister, vgl. BayVGH, B.v. 18.4.2006 - 3 ZB 05.815 - juris Rn. 5) noch eine vor ihr bestimmte Stelle das Ereignis vom 19. Juli 2007 schriftlich als Dienstunfall anerkannt. - VG Regensburg, 22.09.2010 - RO 1 K 09.2498
Zuweisung der Dienstaufgaben eines Kämmerers bei einer Stadt; Treffen einer …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jedoch in seiner Entscheidung vom 18.4.2006 (Az. 3 ZB 05.815 , ZBR 2007, 172) darauf hingewiesen, dass die Vorstellung, der Gemeinderat sei stets die oberste Dienst- und Widerspruchsbehörde für die Gemeindebeamten, nicht zutreffe.